Recht Veranlagungsfehler führt zu Grundstückgewinnsteuer Die Ehegatten A und B betrieben in selbständiger Erwerbstätigkeit ein landwirt- schaftliches Gewerbe. Im Jahr 2014 veräus- serte A sein landwirtschaftlich genutztes, als Bauland eingezontes Grundstück aus dem Geschäftsvermögen und reichte der Steuer- verwaltung eine Steuererklärung für Grund- stückgewinne ein. Dabei liess er die Frage «Sofern Sie Buchhaltung führen: Ist oder war das veräusserte Grundstück in der Bilanz aufgeführt?» offen. Dennoch ging die Steuer- verwaltung von Privatvermögen aus und besteuerte den Gewinn – entsprechend dem in diesem Kanton geltenden dualistischen System – mit der Grundstückgewinnsteuer. Derselbe Grundstückgewinn wurde dem Ehepaar jedoch bei der Veranlagung der Einkommenssteuer als Einkommen aufge- rechnet. Im Rechtsmittelverfahren stellte die Steuerverwaltung zwar in Aussicht, die bereits rechtskräftige Veranlagungsverfügung aufzu- heben, bestand aber auf der Besteuerung als Einkommen. Das Bundesgericht sah dies anders: Indem die Steuerverwaltung die offengelassene Frage nicht abgeklärt habe, sei sie ihrer Untersuch- ungs- und Sorgfaltspflicht nicht genügend nachgekommen. Es beruhe auf einem Veranlagungsfehler seitens der Veranlagungs- behörde, dass der Grundstückgewinn fälschlicherweise mit der Grundstückgewinn- steuer besteuert worden sei. Das Bundes- gericht hiess daher die Beschwerde des Ehepaars gut und wies die Sache zur neuen Veranlagung der Einkommenssteuer unter Ausschluss des Grundstückgewinns an die Veranlagungsbehörde zurück (Urteil 2C_908/2019 vom 20.10.2020). Andreas Wasserfallen, Agronom und Rechtsanwalt, Bern
[email protected] Es zeigt sich, dass Beratungspersonen in Klima- schutzprojekten gut die Rolle des Bindeglieds zwischen dem Projektteam und den Betrieben einnehmen können. Denn Klimaschutz- spezialistinnen und -spezialisten haben meist ein umfassendes Wissen über die Wirkungs- zusammenhänge, können aber fern von der Alltagsrealität im Kuhstall sein. Landwirtinnen und Landwirte sind vertraut mit der Optimie- rung ihres Betriebes. Die Klimaschutz-Brille aufzusetzen, durch welche sie ihren Betrieb im Rahmen eines Projektes anschauen, ist dann doch meist ungewohnt. Hier kann die Bera- tung einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie sich in die klimarelevanten Wirkungs- zusammenhänge vertieft. Klimaschutz in der Rindviehbranche – ein Projekt für alle Im Landwirtschaftlichen Innovations- und Wissenssystem LIWIS sind verschiedene Bestrebungen am Laufen, um Klimaschutz- fragen im Rindviehsektor vertieft zu behandeln. Die Branchenorganisation Milch, Proviande und das BLW wollen die vorhandenen Erfahrungen aus den Projekten synthetisieren. Unter der Leitung der AGRIDEA werden daher im neuen halbjährigen Projekt die bestehenden Klima- schutzmassnahmen, deren Wirkung, Kosten, Praxiserfahrungen und Umsetzbarkeit analysiert, Praxiserfahrungen aus den Klima- projekten in Workshops und Interviews festgehalten, eine Übersicht zu den geplanten Aktivitäten im Netzwerk erarbeitet sowie konkrete Lösungsansätze zur Integration des Klimaschutzes in die Mehrwertstrategien der Branchen entwickelt. Basierend auf diesem Überblick können dann die Strategien und Ziele der Branchen im Bereich Klimaschutz festgelegt werden. Sinn und Zweck des Projektes ist schlussendlich den Grundstein für die künftige Koordination von Aktivitäten der Organisationen im Rindviehbereich zu legen. Die Übersicht zu den vorhandenen Erkennt- nissen wird allen Akteuren im LIWIS zur Verfügung stehen. Weitere Infos: Bettina Koster, AGRIDEA 7